BGH verschärft Transparenzanforderungen für Nachrangklauseln

Der BGH hat in aktuellen Urteilen verschiedener Zivilsenate die Transparenzanforderungen für die Wirksamkeit von sog. qualifizierten Nachrangklauseln in Darlehen, einschließlich in als Darlehen ausgestalteten Vermögensanlagen, näher definiert. Sechs mal neun lautet die Rechnung, wenn man sich Nachrangklauseln mit qualifiziertem Rangrücktritt des Gläubigers in Standardverträgen rechnerisch nähern will.

BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bafin hat ein Merkblatt mit Good-Practice-Ansätzen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Während dies rechtlich noch unverbindlich ist und die BaFin einstweilen die “strategische Befassung” hiermit empfiehlt, ist künftig mit entsprechenden verbindlichen Regeln zu rechnen. Wir bieten einen Überblick über dieses BaFin-Merkblatt.

Effektiver Jahreszins von Online-Verbraucherkrediten muss Kosten für Bonitätszertifikat enthalten (Kammergericht, 5 U 128/18)

Das Kammergericht, Berlin, hat den Betreiber einer Internetplattform für die Vermittlung von Verbraucherkrediten zur Unterlassung falscher Angaben zum effektiven Jahreszins verurteilt. Denn diese verschwiegen unzulässiger Weise die Kosten eines von der Plattform vergebenen „Bonitätszertifikats“.

Bundestag beschließt neue Regulierung des Kryptoverwahrgeschäfts und neue Regeln über Schnittstellen zum mobile payment und audio / voice banking

Der Deutsche Bundestag hat es beschlossen: In Deutschland werden künftig strenge Anforderungen für Dienstleister gelten, die die Aufbewahrung und Sicherung bestimmter Crypto-Token anbieten. Zudem werden bestimmte Anbieter technischer Infrastrukturleistungen verpflichtet, Zahlungsdienstleistern Zugriff auf ihre technische Infrastruktur einzuräumen.

Regierungsentwurf zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie – Neues zu Kryptowert und Kryptoverwahrgeschäft

Wie bereits berichtet, hat das Bundesministerium der Finanzen im Mai 2019 ein Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843, sog. „5.“ Geldwäscherichtlinie) in Gang gesetzt. Nach dem zugrundeliegenden Referentenentwurf sollen künftig die Aufbewahrung und Sicherung bestimmter Crypto-Token einer Erlaubnispflicht gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegen. Als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens wurde nun am 29. Juli 2019 ein Regierungsentwurf zu dem Umsetzungsgesetz veröffentlicht.

PSD2 – BaFin gewährt Aufschub zur Umsetzung von Anforderungen bei Internetzahlungen

Am 13. Januar 2018 trat das neue Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) in Kraft, das den aufsichtsrechtlichen Teil der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD2) umsetzt. Wesentliche Vorgaben der PSD2 sollten jedoch erst am 14. September 2019 in Kraft treten. Hierzu zählen unter anderem die gesetzlichen Anforderungen an die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“ sowie an die technischen Datenschnittstellen der Kreditinstitute.

Kryptowerte, Kryptoverwahrgeschäft und neue KYC-Pflichten für Crowdinvesting-Plattformen?

Neben zahlreichen weiteren Änderungen insbesondere im Geldwäschegesetz bringt der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) („RefE“, hier abrufbar, beabsichtigter Inkrafttretensstichtag: 1. Januar 2020) drei wichtige Neuerungen im Kreditwesengesetz (KWG) und Geldwäschegesetz (GwG).

Der Abschied von der Inhaltskontrolle – BGH erkennt Nachrangdarlehen als eigenständigen Risikofinanzierungstyp an

Auf diese BGH-Entscheidung (IX ZR 143/17, WM 2019, 592) hat vor allem der Crowdinvestment-Vertrieb gewartet.

Die Rechtsunsicherheit war groß, insbesondere für AGB-mäßig gestaltete Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, die als Crowdinvestments, vertrieben über verschiedene Internetplattformen in Deutschland, von zahlreichen Verbrauchern gezeichnet werden.