Der Brexit hat einen neuen Terminplan erhalten. Der Europäische Rat hat gestern eine Verlängerung der Frist bis zum Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU beschlossen. Das gemäß Art. 50 Absatz 2 EU-Vertrag eigentlich auf den zweiten Jahrestag der Austrittsmitteilung des Vereinigten Königreichs, also auf den 29. März 2019 fallende Brexit-Datum wird verschoben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10.04.2017 ein neues Rundschreiben zu den Anforderungen an das Videoidentifizierungsverfahren durch Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) veröffentlicht (Rundschreiben 03/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren, Geschäftszeichen GW 1-GW 2002-2009/0002). Die darin genannten Anforderungen gelten ab dem 15.06.2017.
Am 19.10.2016 hat die BaFin eine aktualisierte Information zur Übergangsfrist für das neue Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10.06.2016 das Rundschreiben zu den Anforderungen an das Videoidentifizierungsverfahren bei Eröffnung von Bankkonten durch Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) veröffentlicht (Rundschreiben 04/2016 (GW)). Die darin genannten Anforderungen sollten ursprünglich ohne Übergangsfrist ab dem 10.06.2016 gelten. Inhaltlich verschärft das neue Rundschreiben 04/2016 die bislang im Rundschreiben 1/2014 (GW) vom 05.03.2014 geregelten Anforderungen an Videoidentifizierungsverfahren, die vielfach u.a. für e-banking-Prozesse eingesetzt werden und bringt neue Prozessanforderungen für Kreditinstitute und von diesen als Auslagerungsunternehmen eingesetzte Dritte.
Am 18. April 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zentraler Bestandteil ist das neu eingeführte Zahlungskontengesetz (ZKG), das den überwiegenden Teil der Richtlinienvorgaben umsetzt. Das ZKG richtet sich an Zahlungsdienstleister (ZDL), die im deutschen Markt Zahlungskonten für Verbraucher anbieten und regelt folgende Themenkomplexe:
Am 12. Januar 2016 trat die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in Kraft, die binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss. Neben einer Reihe von weiteren Neuerungen führt die PSD II zu einer Verschärfung des regulatorischen Umfeldes für Online-Marktplätze.