Die Europäische Zentralbank prüft derzeit in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems die mögliche Einführung des digitalen Euro. Die Entwürfe von EU-Verordnung und EZB-Rulebook enthalten neues Pflichtenprogramm für Zahlungsdienstleister und sonstige Beteiligte.
Am 27.09.2023 hat die BaFin den Entwurf eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk“ zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Der Entwurf der ZAG-MaRisk ist in großen Teilen an die MaRisk (BA) für KWG-Institute angelehnt. Unterschiede bestehen – neben dem auf die spezifischen Geschäftstätigkeiten von ZAG-Instituten zugeschnittenen Abschnitt BTO – u.a. bei der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, bei den wesentlichen Risiken und bei der Risikoberichterstattung.
Der Brexit hat einen neuen Terminplan erhalten. Der Europäische Rat hat gestern eine Verlängerung der Frist bis zum Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU beschlossen. Das gemäß Art. 50 Absatz 2 EU-Vertrag eigentlich auf den zweiten Jahrestag der Austrittsmitteilung des Vereinigten Königreichs, also auf den 29. März 2019 fallende Brexit-Datum wird verschoben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10.04.2017 ein neues Rundschreiben zu den Anforderungen an das Videoidentifizierungsverfahren durch Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) veröffentlicht (Rundschreiben 03/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren, Geschäftszeichen GW 1-GW 2002-2009/0002). Die darin genannten Anforderungen gelten ab dem 15.06.2017.