Finanzierungen
Rechtsanwaltskanzlei für Finanzierungstransaktionen
Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner bieten seit vielen Jahren kompetente und pragmatische Rechtsberatung bei unternehmerischen Finanzierungstransaktionen aller Art. Schwerpunkte sind Akquisitionsfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen und Projektfinanzierungen.
Rechtsberatung für Kreditgeber und Kreditnehmer bei Finanzierungstransaktionen
Bei Finanzierungstransaktionen beraten wir einerseits Kreditgeber wie Banken/Sparkassen, Finanzdienstleister und Investoren bei der rechtlichen Gestaltung von Kreditverträgen und zugehörigen Dokumenten wie Sicherheitenverträgen. Andererseits begleiten wir Unternehmen als Kreditnehmer bei der Verhandlung von Darlehensverträgen und beraten bei allen rechtlichen Finanzierungsfragen. Daher sind wir mit den Interessen beider Seiten einer Finanzierungstransaktion bestens vertraut.
Arten von Finanzierungen
Wir beraten bei Akquisitionsfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Projektfinanzierungen und allen Arten von allgemeinen Unternehmensfinanzierungen.
Zu unserem Tagesgeschäft gehört die Rechtsberatung zu
- Corporate-Finance-Themen (Club Deals, Schuldscheine, privatplatzierte und gelistete Anleihen, Cash Pooling, Factoring-Modelle, Swaps und Derivate),
- Fonds-Finanzierungen,
- Venture Loans,
- und Capital Call Lines. Schließlich bieten wir Kreditgebern und Kreditnehmern auch rechtliche Beratung zu Restrukturierung und Insolvenz.
Internationale Finanzierungstransaktionen
Bei internationalen Finanzierungen arbeiten wir mit exzellenten und bewährten ausländischen Partnerkanzleien zusammen. Gerne stehen wir zudem für die Erteilung von Legal Opinions und Capacity Opinions zum deutschen Recht zur Verfügung.
Restrukturierung und Insolvenz
Anwaltliche Beratung zu Restrukturierung und Unternehmensinsolvenz
Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner bieten Unternehmen Rechtsrat bei Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung.
Rechtsberatung für Darlehensgeber, Darlehensnehmer und sonstige Unternehmen
Wir haben langjährige Erfahrung bei der Restrukturierungsberatung für Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Zudem bieten wir Unternehmen Rechtsberatung zu Insolvenzverfahren.
Rechtsberatung bei Restrukturierung und Unternehmensinsolvenz
Wir beraten Unternehmer auch in der Krise. Dazu gehört die Beratung zu
- Insolvenzantragspflichten,
- Vorbereitung von Insolvenzanträgen,
- Vorbereitung und Durchführung der Restrukturierungen, sowohl im Rahmen einer Regelinsolvenz als auch bei Schutzschirm- und Insolvenzplanverfahren.
Auf der Gläubigerseite beraten wir bei Sicherheitenverwertungen und Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, auch im internationalen Kontext. Ein Schwerpunkt sind hier Krisen im Finanzsektor, einschließlich Fragen des Aufsichtsrechts und der Einlagensicherung.
Bankaufsichtsrecht | Regulatory
Rechtsanwaltskanzlei für Bankaufsichtsrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner beraten zu sämtlichen aufsichtsrechtlichen Fragen des Bankrechts, des Kapitalmarktrechts und des Investmentrechts.
Bankaufsichtsrechtliche Beratung für Banken und FinTechs
Wir beraten Banken zu allen Fragen des Bankaufsichtsrechts. Gleichfalls bieten wir Finanzdienstleistern und FinTechs Rechtsberatung rund um die Regulierung von Finanzdienstleistungen.
Industrie- und Dienstleistungsunternehmen beraten wir insbesondere zu aufsichtsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen sowie zu der Frage, ob ihr Geschäftsmodell einer Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG, dem KAGB oder ZAG bedarf.
Schwerpunkte unserer bankaufsichtsrechtlichen Beratung
Schwerpunkte unserer Beratung für Banken, FinTechs, Finanzdienstleister und sonstige Unternehmen sind:
- Erlaubnispflichten für Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen nach dem KWG und dem WpIG, für Zahlungsdienste nach dem ZAG, für Finanzanlagenvermittlung nach der GewO und der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (European Crowdfunding Service Provider Regulation - ECSPR) sowie für Dienstleistungen nach dem KAGB und der EuVECA-Verordnung
- Passporting im Cross-Border-Geschäft
- Geldwäscherecht, insbesondere KYC/KYB-Themen nach GwG und AO
- Payment-Themen
- Strukturierung von Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten
- Prospektrechtliche Beratung sowie Erstellung von Prospekten und sonstigen Pflicht- und Vertriebsunterlagen (z.B. Vermögensanlagen-Informationsblatt/VIB oder Wertpapier-Informationsblatt) für Wertpapieremissionen und Vermögensanlagenemissionen sowie für Investmentprodukte
- Rechtsberatung zu und Aufbau von Compliance-Programmen (z.B. wertpapierrechtliche und geldwäscherechtliche Compliance, Marktmissbrauchs-Compliance, Insider-Compliance, kartellrechtliche Compliance von Banken und Finanzdienstleistern), Durchführung von Compliance-Untersuchungen
- Beratung zu/Unterstützung bei Gründung, Erwerb und Veräußerung von Banken, Finanzdienstleistern, Zahlungsdienstleistern, Fonds und Verwaltungsgesellschaften sowie von Zweigniederlassungen im In- und Ausland
- regulatorische Due Diligence und Inhaberkontrollverfahren
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden (BaFin, Bundesbank)
- datenschutzrechtliche Compliance (DSGVO, BDSG)
Wir prüfen für Unternehmen, ob deren Geschäftsmodell erlaubnispflichtige Bankgeschäfte wie zum Beispiel Kreditgeschäft, Garantiegeschäft oder Factoring oder Zahlungsdienste wie zum Beispiel das Finanztransfergeschäft umfasst. Bejahendenfalls beraten wir dazu, wie das Geschäftsmodell umstrukturiert werden könnte oder begleiten das Unternehmen im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens.
FinTech
FinTech - umfassende Rechtsberatung durch LSP
Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner beraten zahlreiche FinTechs, d.h. Unternehmen, die zukunftsorientierte technologiebasierte Finanzdienstleistungen entwickeln und anbieten. Dabei bieten wir FinTechs eine umfassende rechtliche Beratung zu vielfältigen Themen wie bankaufsichtsrechtliche Lizenzen, Finanzierungen, Kooperationen mit White Label-Banken und Compliance (z.B. GwG, DSGVO). Wir unterstützen bei der Gestaltung von AGB sowie sonstigen Dokumenten im B2B- oder B2C-Bereich.
Unsere Mandanten: FinTechs und deren Kooperationspartner oder Investoren
Wir bieten Rechtsberatung für FinTech-Unternehmen in allen Situationen - egal ob das FinTech noch in der frühesten Gründungsphase oder schon ein „Unicorn“ ist. Gleichfalls beraten wir Banken bei Kooperationen mit FinTechs. FinTech-Investoren bieten wir umfassenden Rechtsrat zu allen rechtlichen Fragen der Finanzierung (Venture-Debt / Venture-Capital).
FinTechs – Gegenstand unserer Rechtsberatung
Unsere rechtliche Beratung im Bereich FinTech erstreckt sich auf Konzeption, Aufbau und Durchführung neuer Geschäftsmodelle in sämtlichen Produkt- und Vertriebskanälen sowie auf Auslagerung, White-Label-Modelle und Cross-Border-Modelle. Dies gilt insbesondere für Payment-Lösungen, Crowd-Lending /Crowd-Investing, Issuing und Vertrieb von Krypto-Assets, Token Sales sowie sonstige Blockchain-basierte Geschäftsmodelle.
Wir analysieren FinTech-Geschäftsmodelle im Hinblick auf die Notwendigkeit von Erlaubnissen nach dem Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Falls notwendig, begleiten wir Unternehmen rechtlich bei Erlaubnis- und Registrierungsverfahren oder im Rahmen von Kooperationen mit White-Label-Banken. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bezüglich bankaufsichtsrechtlicher Themen.
Ebenso beraten wir Banken, Versicherungsunternehmen und Industrieunternehmen bei der Kooperation mit FinTechs. Aufgrund unserer ausgeprägten Kenntnis beider Sphären agieren wir häufig auch auf Investorenseite (VC-, PE-, und strategische Investoren) bei der regulatorisch sauberen Beteiligung an FinTechs. Wir sind erfahrene und pragmatische Berater bei der Durchführung regulatorischer Due Diligence.
Kooperation mit White Label-Banken
Ist ein FinTech-Unternehmen (noch) nicht dazu bereit, für seine Dienstleistungen eine eigene Lizenz nach dem KWG oder ZAG zu erwerben, bietet sich eine Kooperation mit einer White Label-Bank an. Wir sind mit solchen Kooperationsmodellen und den zugehörigen Auslagerungsfragen bestens vertraut und stehen bei den Vertragsverhandlungen als kompetenter Berater mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
Payment
Payment – Rechtsfragen rund um Zahlungsdienste
Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner beraten Banken und andere Unternehmen zu allen Fragen rund um Payment und Zahlungsdienste.
Unsere Mandanten: Banken, Zahlungsinstitute/FinTechs
Wir beraten Banken/Sparkassen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Emittenten und FinTechs rechtlich rund um die von diesen erbrachten Zahlungsdienste. Zusätzlich prüfen wir für andere Unternehmen, ob deren Geschäftsmodell erlaubnispflichtige Zahlungsdienste wie zum Beispiel Finanztransfergeschäft umfasst. E-Commerce-Anbietern bieten wir Rechtsrat zu deren Zahlungslösungen.
Rechtsberatung zu Payment-Themen
Die Rechtsanwaltskanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner verfügt über langjährige Expertise im Bankaufsichtsrecht und berät zu allen aufsichtsrechtlichen Fragen rund um Payment/Zahlungsdienste.
Wir klären für Sie, ob Ihr Geschäftsmodell zum Beispiel Zahlungsdienste wie die Ausgabe von Kreditkarten oder Debitkarten, Zahlungskartengeschäft, Akquisitionsgeschäft, Finanztransfergeschäft, Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste oder das E-Geld-Geschäft umfasst.
Benötigt Ihr Unternehmen eine Erlaubnis bzw. Registrierung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), begleiten wir Ihr Unternehmen gerne bei dem aufwändigen Erlaubnis-/Registrierungsverfahren oder beraten zu einzelnen diesbezüglichen Rechtsfragen.
Des Weiteren sind sämtliche Themen rund um Identifizierung/KYC nach dem GwG und der AO und die Authentifizierung nach dem ZAG Gegenstand unserer laufenden Rechtsberatung. Gleichfalls sind wir vertraut mit den Themen Schnittstellenzugang für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste sowie den Pflichten von Systemunternehmen nach dem ZAG.
Schließlich entwerfen wir regelmäßig AGB und weitere erforderliche Dokumente wie Widerrufsbelehrungen und Datenschutzinformationen für Zahlungsdienste.
Kooperation mit White Label-Banken
Ist ein Unternehmen (noch) nicht dazu bereit, eine eigene Lizenz als Zahlungsinstitut zu erwerben, bietet sich eine Kooperation mit einer White Label-Bank an. Wir sind mit solchen Kooperationsmodellen und den zugehörigen Auslagerungsfragen bestens vertraut und stehen bei den Vertragsverhandlungen als kompetenter Berater mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
Versicherungsrecht
Anwälte für Versicherungsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner beraten zu allen Fragen des Versicherungsrechts und des Versicherungsaufsichtsrechts.
Versicherungsrechtliche Mandate
Im Versicherungsrecht beraten wir insbesondere Versicherer und Versicherungsnehmer, aber auch Banken und Finanzdienstleister. Daneben stehen wir InsurTechs bei allen versicherungsrechtlichen Fragen beratend zur Seite.
Versicherungsrechtliche Beratungsschwerpunkte
Die Strukturierung von Versicherungsprodukten und die Beratung bei innovativen Vertriebsmodellen online wie offline erfordert vielseitige Kenntnisse und Erfahrung im Versicherungsvertragsrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Verbraucherschutzrecht einschließlich Datenschutzrecht. Wir können hier auf eine langjährige Expertise zurückgreifen. Wir kennen die Besonderheiten des kombinierten Versicherungsvertriebs durch Banken und Versicherungen (z.B. Restschuldversicherungen, Kreditkartenversicherungen etc.).
Wir verhandeln Gruppenversicherungsverträge zum Einsatz im Bankgeschäft und beraten bei der Strukturierung von Online-Plattformen für den Versicherungsvertrieb.
Wir beraten Versicherer ebenso wie Unternehmen (z.B. bei D&O / W&I Versicherungen) bei der rechtlichen Aufarbeitung komplexer Schadensfälle und der Regulierung, sei es außergerichtlich oder vor Gericht bzw. Schiedsgericht.
Litigation / Arbitration
Prozessführung in Gerichtsverfahren / Schiedsverfahren
Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner setzen Interessen von Unternehmen in Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsverfahren durch. In Schiedsverfahren werden wir auch als Schiedsrichter bestellt.
Vertretung in Gerichtsverfahren
Wir vertreten insbesondere Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister/FinTechs in allen bankrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten (Amtsgericht/AG, Landgericht/LG und Oberlandesgericht/OLG). Seit vielen Jahren liegt ein Schwerpunkt unserer Prozessführungspraxis in der Vertretung von Banken/Sparkassen und Finanzdienstleistern bei der Abwehr von Haftungs- und Auskunftsansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospektfehlern. Ebenso begleiten wir Banken und Finanzdienstleister bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden und ggf. daraus folgenden Prozessen vor den Verwaltungsgerichten.
Des Weiteren vertreten wir regelmäßig auch andere Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Gerichtsprozessen.
KapMuG-Verfahren und Massenverfahren
Die Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner vertritt Banken sowie Prospektherausgeber/Gründungsgesellschafter seit vielen Jahren erfolgreich in Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Wir verfügen zudem über die notwendige Erfahrung und Logistik, um unsere Mandanten auch in sogenannten Massenverfahren wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern erfolgreich zu vertreten.
Schiedsverfahren
In nationalen und internationalen Schiedsverfahren sind wir sowohl Parteivertreter als auch Schiedsrichter. Wir sind in verschiedenen Arbitration-Netzwerken aktiv und mit den aktuellen Entwicklungen in der deutschen und internationalen Schiedspraxis vertraut.
Notariat
Notare Berlin - LSP
Zu der in Berlin ansässigen Anwaltskanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner gehört auch ein Notariat. Hier stehen die vier Berliner Notare Dr. Thomas Lindemann, Dr. Andreas Schwennicke, Dr. Daniel Radig und Dr. Konrad Rusch für alle notariellen Leistungen zur Verfügung.
Notarielle Leistungen
Unsere Notare bieten alle notariellen Leistungen. Hierzu gehören zum Beispiel Beglaubigungen oder der Entwurf und die Beurkundung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen. Dasselbe gilt für Kaufverträge über Grundstücke bzw. Wohnungen.
Besondere faktische Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit der Notare Dr. Thomas Lindemann, Dr. Andreas Schwennicke, Dr. Daniel Radig und Dr. Konrad Rusch liegen im Gesellschaftsrecht und im Immobilienrecht. So beurkunden die Notare regelmäßig komplexe Immobilien-Transaktionen und beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte mit gesellschaftsrechtlichem Bezug. Dies umfasst zum Beispiel Gesellschaftsgründungen, den Verkauf von Geschäftsanteilen und Kapitalerhöhungen. Auch das internationale Venture Capital-Geschäft zählt hierzu. Dasselbe gilt für die Beurkundung der Gründung von Unternehmen/Startups in allen Rechtsformen (zum Beispiel UG (haftungsbeschränkt), GmbH, GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaft).
Beurkundung auf Englisch, Italienisch und Französisch
Berlin ist eine internationale Stadt. Deshalb beurkunden unsere Notare bei Bedarf auch in englischer Sprache, zudem auf Italienisch und Französisch.