In einem Urteil vom 28.06.2022 (Az. 4 K 4039/20) hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur Einordnung von Konzerndarlehen bzw. Gesellschafterdarlehen als erlaubnispflichtiges Einlagen- und Kreditgeschäft im Sinne des KWG geäußert. Das Finanzgericht stellt sich dabei ausdrücklich gegen die seit 2014 bestehende Verwaltungspraxis der BaFin.
Am 14.10.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet, der in der Zwischenzeit auch im Bundestag beraten wurde. Dass Gesetz soll bereits im Januar 2021 in Kraft treten. Wir stellen das neue Gesetz vor.
Die Corona-Pandemie bringt bei Unternehmenskreditverträgen die in normalen Zeiten eher seltene Frage auf die Tagesordnung, ob ein “wesentliches nachteiliges Ereignis” (“Material Adverse Event”) vorliegt und ob dies Kündigungsgründe, Auszahlungshindernisse oder jedenfalls Meldepflichten gegenüber dem Kreditgeber zur Folge hat.
Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits beschlossen und was müssen betroffene Unternehmen tun, um die Finanzhilfen zu nutzen?
Der BGH hat in aktuellen Urteilen verschiedener Zivilsenate die Transparenzanforderungen für die Wirksamkeit von sog. qualifizierten Nachrangklauseln in Darlehen, einschließlich in als Darlehen ausgestalteten Vermögensanlagen, näher definiert. Sechs mal neun lautet die Rechnung, wenn man sich Nachrangklauseln mit qualifiziertem Rangrücktritt des Gläubigers in Standardverträgen rechnerisch nähern will.
Kreditnehmer sind in der Ertrags- und Liquiditätskrise oftmals auf kurzfristige zusätzliche Kredite angewiesen, um die Aussichten auf einen außerinsolvenzlichen Sanierungsversuch zu prüfen und ein umfassendes Sanierungskonzept zu erarbeiten, das es den Banken ermöglicht, ohne das Risiko einer Haftung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung anderer Gläubiger (§ 826 BGB) einen Sanierungskredit zu gewähren.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende Juli einen Referentenentwurf zur Änderung von § 104 Insolvenzordnung (InsO) zum Thema des sogenannten Liquidationsnettings (“close-out netting”) bei Finanztermingeschäften veröffentlicht und damit die öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Entwurf ist eine direkte Reaktion auf das BGH-Urteil vom 09.06.2016, Az. IX ZR 314/14, worin der BGH die in Deutschland und auch international gebräuchlichen Nettingklauseln für den Insolvenzfall für unwirksam erklärt und erhebliche Verunsicherung ausgelöst hat, ob nach den maßgeblichen europäischen Eigenkapitalvorschriften regulierte Institute ihre Adressrisiken unverändert im Wege einer Netto-Betrachtung bestimmen dürfen.