Der EU-Gesetzgeber setzt derzeit die regulatorischen Vorhaben seines EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens (MiCA, DORA, TOFR und weitere) in die Tat um. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen der bald zu erwartenden MiCA-Verordnung über die Ausgabe von Kryptowerten und das Anbieten von Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte.
Im Juli 2022 hat Celsius Network, ein US-Unternehmen, das vor allem mit seinem Krypto-Lending Angebot bekannt wurde, Insolvenz angemeldet. Auch die Krypto-Werte zahlreicher deutscher Kunden, die im Krypto-Lending eine renditestarke Anlagealternative gesehen haben, sind in Gefahr. Damit rückt Krypto-Lending zunehmend auch in Deutschland in den Fokus der aufsichtsrechtlichen Praxis.
Die Finanzsanktionen gegen Russland wegen des Überfalls auf die Ukraine betreffen Bank- und Finanzdienstleistungen in ihrer gesamten Bandbreite. Wir bieten einen Überblick über die Sanktionen, die zugrunde liegenden Rechtsquellen und die konkreten Rechtsfolgen.
Der Vertrieb von sog. non-fungible-token (NFT) erfährt ein breites Medien-Echo auch über die Krypto-Community hinaus. Wir bieten einen Überblick über den aufsichtsrechtlichen Rahmen für NFT in Deutschland.
Am 26. Juni tritt das neue Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) in Kraft. Für alle MiFID-regulierten Institute in Deutschland gelten neue aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen. Wir bieten einen kurzen Überblick.
Im neuen Jahr 2021 steht eine Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ins Haus. Wir bieten einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Der finale Entwurf der ECSP-Verordnung ist veröffentlicht und steht kurz vor der Verabschiedung. Wir analysieren den Anwendungsbereich und bieten einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte.
Durch das Covid-19-Moratorium werden Zins- und Tilgungsforderungen aus zahlreichen Verbraucherdarlehensverträgen gestundet. Neben den wirtschaftlichen Folgen durch die Stundung selbst ergeben sich für Kreditinstitute auch Fragen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen. Hierzu hat sich nun die EBA geäußert.
Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits beschlossen und was müssen betroffene Unternehmen tun, um die Finanzhilfen zu nutzen?
Der BGH hat in aktuellen Urteilen verschiedener Zivilsenate die Transparenzanforderungen für die Wirksamkeit von sog. qualifizierten Nachrangklauseln in Darlehen, einschließlich in als Darlehen ausgestalteten Vermögensanlagen, näher definiert. Sechs mal neun lautet die Rechnung, wenn man sich Nachrangklauseln mit qualifiziertem Rangrücktritt des Gläubigers in Standardverträgen rechnerisch nähern will.