Die Europäische Zentralbank prüft derzeit in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems die mögliche Einführung des digitalen Euro. Die Entwürfe von EU-Verordnung und EZB-Rulebook enthalten neues Pflichtenprogramm für Zahlungsdienstleister und sonstige Beteiligte.
Seit dem 21.11.2024 gelten die neuen ESMA-Leitlinien für die Verwendung von Begriffen mit Nachhaltigkeitsbezug und ESG-Bezug in Fondsnamen. Für Bestandsfonds gilt eine Übergangsfrist bis zum 21.05.2025.
Die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act in the Financial Sector) gilt seit heute, dem 17. Januar 2025 als in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht. In jüngster Zeit hat die BaFin wichtige Umsetzungshinweise mit auf den Weg gegeben.
Am 12. Juli 2024 wurde die Verordnung über künstliche Intelligenz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung stuft u.a. KI-Anwendung zu Kreditwürdigkeitsprüfungen ausdrücklich als Hochrisiko-KI-Anwendungen ein und sieht einige Verpflichtungen für diese verwendende Banken vor. Sie ist am 2. August 2024 in Kraft getreten.
Ab dem 28. März 2024 gilt ein EU-weites Verbot für das Gebührenmodell Payment for Order Flow (PFOF). In Deutschland wird eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2026 geschaffen. Trotz dieser nationalen Übergangsregelung bringt das PFOF-Verbot zahlreiche rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Die Geschäftsmodelle zahlreicher Online- und Neo-Broker werden nun anzupassen sein.
Am 27.09.2023 hat die BaFin den Entwurf eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk“ zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Der Entwurf der ZAG-MaRisk ist in großen Teilen an die MaRisk (BA) für KWG-Institute angelehnt. Unterschiede bestehen – neben dem auf die spezifischen Geschäftstätigkeiten von ZAG-Instituten zugeschnittenen Abschnitt BTO – u.a. bei der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, bei den wesentlichen Risiken und bei der Risikoberichterstattung.
In einem Urteil vom 28.06.2022 (Az. 4 K 4039/20) hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur Einordnung von Konzerndarlehen bzw. Gesellschafterdarlehen als erlaubnispflichtiges Einlagen- und Kreditgeschäft im Sinne des KWG geäußert. Das Finanzgericht stellt sich dabei ausdrücklich gegen die seit 2014 bestehende Verwaltungspraxis der BaFin.
Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience for the Financial Sector, „DORA-VO“) hat der EU-Gesetzgeber ein mit Blick auf die Digitalisierung des Finanzwesens lange gehegtes regulatorisches Vorhaben in die Tat umgesetzt.
Dr. Ludwig von Moltke und Maximilian Adelhoefer über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Finanzierungen in Krisenzeiten gemäß BTO 1.2.5 MaRisk
Der EU-Gesetzgeber setzt derzeit die regulatorischen Vorhaben seines EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens (MiCA, DORA, TOFR und weitere) in die Tat um. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen im Hinblick auf Geldwäscheprävention und Kryptowertetransfers.