Die EU-KI-Verordnung und ihre Auswirkungen auf die (teil-) automatisierte Kreditvergabe

Am 12. Juli 2024 wurde die Verordnung über künstliche Intelligenz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung stuft u.a. KI-Anwendung zu Kreditwürdigkeitsprüfungen ausdrücklich als Hochrisiko-KI-Anwendungen ein und sieht einige Verpflichtungen für diese verwendende Banken vor. Sie ist am 2. August 2024 in Kraft getreten.

Das Verbot des Gebührenmodells Payment for Order Flow („PFOF“) durch die EU und die Aufsichtsmitteilung der BaFin zum Umgang mit dem PFOF-Verbot

Ab dem 28. März 2024 gilt ein EU-weites Verbot für das Gebührenmodell Payment for Order Flow (PFOF). In Deutschland wird eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2026 geschaffen. Trotz dieser nationalen Übergangsregelung bringt das PFOF-Verbot zahlreiche rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Die Geschäftsmodelle zahlreicher Online- und Neo-Broker werden nun anzupassen sein.

Der Konsultationsentwurf der ZAG-MaRisk vom 27.09.2023

Am 27.09.2023 hat die BaFin den Entwurf eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk“ zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Der Entwurf der ZAG-MaRisk ist in großen Teilen an die MaRisk (BA) für KWG-Institute angelehnt. Unterschiede bestehen – neben dem auf die spezifischen Geschäftstätigkeiten von ZAG-Instituten zugeschnittenen Abschnitt BTO – u.a. bei der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, bei den wesentlichen Risiken und bei der Risikoberichterstattung.

Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.06.2022 – Az. 4 K 4039/20: Sind Konzerndarlehen und Gesellschafterdarlehen als Einlagen- und Kreditgeschäft erlaubnispflichtig gem. KWG?

In einem Urteil vom 28.06.2022 (Az. 4 K 4039/20) hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur Einordnung von Konzerndarlehen bzw. Gesellschafterdarlehen als erlaubnispflichtiges Einlagen- und Kreditgeschäft im Sinne des KWG geäußert. Das Finanzgericht stellt sich dabei ausdrücklich gegen die seit 2014 bestehende Verwaltungspraxis der BaFin.

DORA-Verordnung: Einheitliche Regelungen zur Stärkung der digitalen Resilienz im europäischen Finanzsektor

Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience for the Financial Sector, „DORA-VO“) hat der EU-Gesetzgeber ein mit Blick auf die Digitalisierung des Finanzwesens lange gehegtes regulatorisches Vorhaben in die Tat umgesetzt.

MiCA und TOFR: Umfassende Regulierung des europäischen Kryptomarkts steht bevor (Teil II: TOFR bringt die EU-weite „Travel-Rule“ im Kryptomarkt)

Der EU-Gesetzgeber setzt derzeit die regulatorischen Vorhaben seines EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens (MiCA, DORA, TOFR und weitere) in die Tat um. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen im Hinblick auf Geldwäscheprävention und Kryptowertetransfers.

MiCA und TOFR: Umfassende Regulierung des europäischen Kryptomarkts steht bevor (Teil I: Krypto-Dienstleister in der MiCA-VO)

Der EU-Gesetzgeber setzt derzeit die regulatorischen Vorhaben seines EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens (MiCA, DORA, TOFR und weitere) in die Tat um. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen der bald zu erwartenden MiCA-Verordnung über die Ausgabe von Kryptowerten und das Anbieten von Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte.

Krypto-Lending: Auszahlungsstopps und Insolvenzen bei Celsius Network und Co.

Im Juli 2022 hat Celsius Network, ein US-Unternehmen, das vor allem mit seinem Krypto-Lending Angebot bekannt wurde, Insolvenz angemeldet. Auch die Krypto-Werte zahlreicher deutscher Kunden, die im Krypto-Lending eine renditestarke Anlagealternative gesehen haben, sind in Gefahr. Damit rückt Krypto-Lending zunehmend auch in Deutschland in den Fokus der aufsichtsrechtlichen Praxis.