Der Konsultationsentwurf der ZAG-MaRisk vom 27.09.2023

Am 27.09.2023 hat die BaFin den Entwurf eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk“ zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Der Entwurf der ZAG-MaRisk ist in großen Teilen an die MaRisk (BA) für KWG-Institute angelehnt. Unterschiede bestehen – neben dem auf die spezifischen Geschäftstätigkeiten von ZAG-Instituten zugeschnittenen Abschnitt BTO – u.a. bei der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, bei den wesentlichen Risiken und bei der Risikoberichterstattung.

Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.06.2022 – Az. 4 K 4039/20: Sind Konzerndarlehen und Gesellschafterdarlehen als Einlagen- und Kreditgeschäft erlaubnispflichtig gem. KWG?

In einem Urteil vom 28.06.2022 (Az. 4 K 4039/20) hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur Einordnung von Konzerndarlehen bzw. Gesellschafterdarlehen als erlaubnispflichtiges Einlagen- und Kreditgeschäft im Sinne des KWG geäußert. Das Finanzgericht stellt sich dabei ausdrücklich gegen die seit 2014 bestehende Verwaltungspraxis der BaFin.

DORA-Verordnung: Einheitliche Regelungen zur Stärkung der digitalen Resilienz im europäischen Finanzsektor

Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience for the Financial Sector, „DORA-VO“) hat der EU-Gesetzgeber ein mit Blick auf die Digitalisierung des Finanzwesens lange gehegtes regulatorisches Vorhaben in die Tat umgesetzt.

MiCA und TOFR: Umfassende Regulierung des europäischen Kryptomarkts steht bevor (Teil II: TOFR bringt die EU-weite „Travel-Rule“ im Kryptomarkt)

Der EU-Gesetzgeber setzt derzeit die regulatorischen Vorhaben seines EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens (MiCA, DORA, TOFR und weitere) in die Tat um. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen im Hinblick auf Geldwäscheprävention und Kryptowertetransfers.

MiCA und TOFR: Umfassende Regulierung des europäischen Kryptomarkts steht bevor (Teil I: Krypto-Dienstleister in der MiCA-VO)

Der EU-Gesetzgeber setzt derzeit die regulatorischen Vorhaben seines EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens (MiCA, DORA, TOFR und weitere) in die Tat um. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen der bald zu erwartenden MiCA-Verordnung über die Ausgabe von Kryptowerten und das Anbieten von Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte.

Krypto-Lending: Auszahlungsstopps und Insolvenzen bei Celsius Network und Co.

Im Juli 2022 hat Celsius Network, ein US-Unternehmen, das vor allem mit seinem Krypto-Lending Angebot bekannt wurde, Insolvenz angemeldet. Auch die Krypto-Werte zahlreicher deutscher Kunden, die im Krypto-Lending eine renditestarke Anlagealternative gesehen haben, sind in Gefahr. Damit rückt Krypto-Lending zunehmend auch in Deutschland in den Fokus der aufsichtsrechtlichen Praxis.