Kammergericht: Bitcoin kein Finanzinstrument nach § 1 Abs. 11 KWG

Bitcoins sind keine Rechnungseinheit im Sinne des KWG. Die Aussage hat es in sich. Sie steht der bisherigen Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Behandlung sog. Kryptowährungen (Virtual Currencies) als Finanzinstrument in der Unterkategorie der Rechnungseinheit nach § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 Kreditwesengesetz (KWG) diametral entgegen.

Das Ende der Anonymität von Bitcoin & Co.? Regulierung von Kryptocoins nach der 5. EU-Geldwäscherichtlinie

Am 9. Juli 2018 ist die fünfte Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 (AMLD 5) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 10. Januar 2020 in das nationale Recht umsetzen. Die neue Richtlinie ändert die erst Mitte 2017 umgesetzte vierte EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD 4) und führt in unterschiedlichen Bereichen des europäischen Geldwäscherechts zu Neuregelungen und Verschärfungen, darunter zum Thema der virtuellen Währungen wie z.B. „Bitcoin“, „Ethereum“ oder „Litecoin“.

Beteiligungsfinanzierung über Kapitalpools – Investmentvermögen nach KAGB?

Vor allem in frühen Phasen der Start-up-Finanzierung werden Beteiligungen von Investoren (v.a. Business Angels, Pre-Seed-, Seed-Investoren), in unterschiedlich rechtlich verfassten Beteiligungsstrukturen gepoolt. Das bringt für Gesellschaft und Investoren u.a. den Vorteil, Entscheidungsprozesse der Investoren im Außenverhältnis zur Gesellschaft zu vereinfachen, den Gesellschafterkreis überschaubar zu halten und Haftungsschirme zu spannen.

Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken

Die BaFin hat mit ihrem Rundschreiben 09/2017 (BA) vom 27.10.2017 die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (kurz „MaRisk“) reformiert. Die neue Fassung der MaRisk, welche die Vorgängerfassung aus Dezember 2012 ablöst, ist sofort in Kraft getreten. Für die Umsetzung gänzlich neuer Anforderungen, die nicht lediglich Konkretisierungen darstellen, gewährt die BaFin den Instituten ein weiteres Jahr Zeit.

Die novellierte Institutsvergütungsverordnung – keine Verschärfung für nicht bedeutende Institute

Als Konsequenz der Finanzkrise 2007-2009 stellt die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) seit 2010 rechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme in Finanzinstituten. Die Verordnung richtet sich vor allem gegen solche Vergütungen, die aus Sicht des Verordnungsgebers Anreize zu besonders risikoreichem Verhalten von Mitarbeitern der Finanzinstitute setzen.

Initial Coin Offering (ICO) und Kreditwesengesetz

„Initial Coin Offerings“ bzw. „ICOs“ könnten in den kommenden Jahren zu einem Baustein einer Crowd-basierten Unternehmensfinanzierung in digital-affinen Unternehmen in Deutschland werden. Im internationalen Markt sind ICOs bereits stark nachgefragt. Einen Performance-orientierten Überblick über eine Vielzahl aktuell laufender ICOs bietet etwa die Website https://icostats.com/. Die Website https://www.icoalert.com// listet darüber hinaus laufend eine Vielzahl von angekündigten Transaktionen.

Neue Vorgaben für das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) im VermAnlG

Seit dem 21.08.2017 gelten gemäß § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) neue Vorgaben für Anbieter von Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG, unabhängig davon ob diese darüber hinaus zur Erstellung eines Verkaufsprospektes verpflichtet sind oder eine Ausnahme für Schwarmfinanzierungskonstellationen nach §§ 2a, 2b VermAnlG in Anspruch nehmen können.

Neue Vorgaben für Crowdinvesting-Plattformen

Die sog. Schwarmfinanzierung, auch besser bekannt unter den Begriffen Crowdfunding, Crowdlending oder Crowdinvesting, hat sich mittlerweile als bankenunabhängige Finanzierungsvariante etabliert. Ursprünglich im Start-Up-Bereich als Finanzierungsform von vorwiegend jungen Unternehmen angesiedelt, hat sich die Schwarmfinanzierung, angesichts des mangelnden Wohnraums und der steigenden Mieten, insbesondere auf den Bereich der Finanzierung von Immobilienprojekten ausgedehnt.

Die prospektfreie Emission von Unternehmensanleihen – erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft?

Neben großen Konzernen nutzen vermehrt auch mittelständische Unternehmen Anleihen zur Finanzierung ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit oder einzelner Projekte. Dabei werden die Anleihen ganz überwiegend in Form von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) begeben und, insbesondere bei kleineren Emissionen, häufig ohne Prospekt angeboten.

Neues BaFin-Rundschreiben 03/2017 zur Videoidentifizierung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10.04.2017 ein neues Rundschreiben zu den Anforderungen an das Videoidentifizierungsverfahren durch Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) veröffentlicht (Rundschreiben 03/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren, Geschäftszeichen GW 1-GW 2002-2009/0002). Die darin genannten Anforderungen gelten ab dem 15.06.2017.