Die EU-KI-Verordnung und ihre Auswirkungen auf die (teil-) automatisierte Kreditvergabe

Am 12. Juli 2024 wurde die Verordnung über künstliche Intelligenz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung stuft u.a. KI-Anwendung zu Kreditwürdigkeitsprüfungen ausdrücklich als Hochrisiko-KI-Anwendungen ein und sieht einige Verpflichtungen für diese verwendende Banken vor. Sie ist am 2. August 2024 in Kraft getreten.

Einführung von Risk-Free-Rates ab dem 1. Januar 2022 – das Ende der Interbank Offered Rates

Die Zeit der Interbank Offered Rates (IBORs), bislang zentrale Referenzzinssätze in den globalen Finanzmärkten, neigt sich dem Ende zu. Sie werden ab 2022 weitgehend durch Risk Free Rates (RFRs) ersetzt. Wir schildern diese Entwicklung und ihre Auswirkungen auf Finanzierungspraxis und -dokumentation.

Bundesregierung ebnet Weg zu neuem Sanierungsrecht – der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG im Überblick

Am 14.10.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet, der in der Zwischenzeit auch im Bundestag beraten wurde. Dass Gesetz soll bereits im Januar 2021 in Kraft treten. Wir stellen das neue Gesetz vor.

BGH erklärt EuGH-Rechtsprechung zur „Kaskadenverweisung“ für nicht anwendbar auf Immobilienkredite (XI ZR 581/18, XI ZR 299/19) und auf Verbraucherkredite mit Musterwiderrufsbelehrung (XI ZR 198/19)

Als vermeintlicher neuer “Widerrufsjoker” wurde ein neues EuGH-Urteil zur Unzulässigkeit von “Kaskadenverweisungen” in Widerrufsbelehrungen gehandelt. Doch der BGH, der insoweit schon 2016 eine andere Auffassung vertrat, reagierte schnell und erklärte in drei Beschlüssen, wann und weshalb die EuGH-Rechtsprechung in Deutschland keine Rolle spielt. Wir zeigen auf, um welche Fälle es geht.

Das COVID-19-Moratorium für Verbraucherdarlehen und die Folgen für Kreditinstitute – EBA erlässt Leitlinien zu den Auswirkungen für die Eigenmittelberechnung (EBA/GL/2020/02)

Durch das Covid-19-Moratorium werden Zins- und Tilgungsforderungen aus zahlreichen Verbraucherdarlehensverträgen gestundet. Neben den wirtschaftlichen Folgen durch die Stundung selbst ergeben sich für Kreditinstitute auch Fragen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen. Hierzu hat sich nun die EBA geäußert.

Corona = "Material Adverse Event", "Störung der Geschäftsgrundlage" oder "wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse" bei Kreditnehmern?

Die Corona-Pandemie bringt bei Unternehmenskreditverträgen die in normalen Zeiten eher seltene Frage auf die Tagesordnung, ob ein “wesentliches nachteiliges Ereignis” (“Material Adverse Event”) vorliegt und ob dies Kündigungsgründe, Auszahlungshindernisse oder jedenfalls Meldepflichten gegenüber dem Kreditgeber zur Folge hat.