Am 12. Juli 2024 wurde die Verordnung über künstliche Intelligenz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung stuft u.a. KI-Anwendung zu Kreditwürdigkeitsprüfungen ausdrücklich als Hochrisiko-KI-Anwendungen ein und sieht einige Verpflichtungen für diese verwendende Banken vor. Sie ist am 2. August 2024 in Kraft getreten.
Dr. Ludwig von Moltke und Maximilian Adelhoefer über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Finanzierungen in Krisenzeiten gemäß BTO 1.2.5 MaRisk
Die Zeit der Interbank Offered Rates (IBORs), bislang zentrale Referenzzinssätze in den globalen Finanzmärkten, neigt sich dem Ende zu. Sie werden ab 2022 weitgehend durch Risk Free Rates (RFRs) ersetzt. Wir schildern diese Entwicklung und ihre Auswirkungen auf Finanzierungspraxis und -dokumentation.
Der EuGH hat mit Urteil vom 9. September 2021 neue Vorgaben für die Dokumentation von Verbraucherkrediten definiert. Dies führt zu neuen Klagerisiken und vielfach zu Nachbesserungsbedarf. Wir bieten einen Überblick über die Entscheidung.
Am 14.10.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet, der in der Zwischenzeit auch im Bundestag beraten wurde. Dass Gesetz soll bereits im Januar 2021 in Kraft treten. Wir stellen das neue Gesetz vor.
Als vermeintlicher neuer “Widerrufsjoker” wurde ein neues EuGH-Urteil zur Unzulässigkeit von “Kaskadenverweisungen” in Widerrufsbelehrungen gehandelt. Doch der BGH, der insoweit schon 2016 eine andere Auffassung vertrat, reagierte schnell und erklärte in drei Beschlüssen, wann und weshalb die EuGH-Rechtsprechung in Deutschland keine Rolle spielt. Wir zeigen auf, um welche Fälle es geht.
Durch das Covid-19-Moratorium werden Zins- und Tilgungsforderungen aus zahlreichen Verbraucherdarlehensverträgen gestundet. Neben den wirtschaftlichen Folgen durch die Stundung selbst ergeben sich für Kreditinstitute auch Fragen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen. Hierzu hat sich nun die EBA geäußert.
Die Corona-Pandemie bringt bei Unternehmenskreditverträgen die in normalen Zeiten eher seltene Frage auf die Tagesordnung, ob ein “wesentliches nachteiliges Ereignis” (“Material Adverse Event”) vorliegt und ob dies Kündigungsgründe, Auszahlungshindernisse oder jedenfalls Meldepflichten gegenüber dem Kreditgeber zur Folge hat.
Der EuGH hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung für Verbraucherkredite unzureichend ist, wenn sie hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist nur auf eine gesetzliche Vorschrift verweist. Wir erläutern das Urteil sowie wichtige Folgefragen.
Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits beschlossen und was müssen betroffene Unternehmen tun, um die Finanzhilfen zu nutzen?