Neue Vorgaben für Crowdinvesting-Plattformen

Die sog. Schwarmfinanzierung, auch besser bekannt unter den Begriffen Crowdfunding, Crowdlending oder Crowdinvesting, hat sich mittlerweile als bankenunabhängige Finanzierungsvariante etabliert. Ursprünglich im Start-Up-Bereich als Finanzierungsform von vorwiegend jungen Unternehmen angesiedelt, hat sich die Schwarmfinanzierung, angesichts des mangelnden Wohnraums und der steigenden Mieten, insbesondere auf den Bereich der Finanzierung von Immobilienprojekten ausgedehnt.

FKAustG: Pflicht zur erstmaligen Meldung für Finanzinstitute bis zum 31.07.2017

Zahlreiche Unternehmen der Finanzindustrie haben nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) erstmals für das Steuerjahr 2016 die nach diesem Gesetz zu erhebenden und zu meldenden Daten bis zum 31.07.2017 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. In den Folgejahren hat die Übermittlung jeweils zum 31. Juli eines jeden Jahres für das Vorjahr zu erfolgen.

BGH: Keine starren Fristen für Überbrückungskredite in der Krise

Kreditnehmer sind in der Ertrags- und Liquiditätskrise oftmals auf kurzfristige zusätzliche Kredite angewiesen, um die Aussichten auf einen außerinsolvenzlichen Sanierungsversuch zu prüfen und ein umfassendes Sanierungskonzept zu erarbeiten, das es den Banken ermöglicht, ohne das Risiko einer Haftung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung anderer Gläubiger (§ 826 BGB) einen Sanierungskredit zu gewähren.

Die prospektfreie Emission von Unternehmensanleihen – erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft?

Neben großen Konzernen nutzen vermehrt auch mittelständische Unternehmen Anleihen zur Finanzierung ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit oder einzelner Projekte. Dabei werden die Anleihen ganz überwiegend in Form von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) begeben und, insbesondere bei kleineren Emissionen, häufig ohne Prospekt angeboten.

Umsetzung der Vermittlerrichtlinie (IDD) zum Versicherungsvertrieb im Internet

Bis zum 28.02.2018 ist die Versicherungsvermittlerrichtlinie (EU) 2016/97 (Insurance Distribution Directive - IDD) in Deutschland umzusetzen. Die Bundesregierung hat am 22.03.2017 einen Gesetzesentwurf zur IDD-Umsetzung in das parlamentarische Verfahren eingebracht (BT-Drucks. 18/11627). Der Bundesrat hat hierzu bereits Stellung genommen (BT-Drucks. 18/11627, Anlage 3) und die Bundesregierung eine Gegenäußerung veröffentlicht (BT-Drucks. 18/11627, Anlage 4)..

Neues BaFin-Rundschreiben 03/2017 zur Videoidentifizierung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10.04.2017 ein neues Rundschreiben zu den Anforderungen an das Videoidentifizierungsverfahren durch Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) veröffentlicht (Rundschreiben 03/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren, Geschäftszeichen GW 1-GW 2002-2009/0002). Die darin genannten Anforderungen gelten ab dem 15.06.2017.

BaFin plant Beschränkungen für CFDs

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference, CFDs) zu beschränken. So sollen CFDs, die über den Verlust der hinterlegten Sicherheitsleistung (Margin) hinaus eine Nachschusspflicht des Anlegers vorsehen, Privatkunden nicht mehr angeboten werden dürfen. Dazu hat die BaFin am 08. Dezember 2016 den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Neue Anforderungen an die Wirksamkeit von Rechtswahlklauseln in Verbraucherverträgen

Mit einem Urteil vom 28.07.2016 (C-191/15) hat der EuGH neue Anforderungen an die Wirksamkeit von Rechtswahlklauseln in AGB in Verbraucherverträgen aufgestellt.

Nach dem EuGH-Urteil muss der Verbraucher in einer Rechtswahlklausel darüber unterrichtet werden, dass nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-VO die Rechtswahl nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen nach dem Recht an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort gewährt wird (sogenannter Günstigkeitsvergleich).

Novelle der InstitutsvergütungsVO – Ende der Absatzzielkoppelung für Berater und Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen?

Am 12.09.2016 endete die Stellungnahmefrist der BaFin im Konsultationsverfahren 08/2016 zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) und der zugehörigen Auslegungshilfe der BaFin. Die Überarbeitung durch die BaFin erfolgt aufgrund der von der EBA am 27.06.2016 vorgelegten Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2015/22). Die Novelle der InstitutsVergV sowie die EBA-Leitlinien sollen jeweils zum 01.01.2017 in Kraft treten.