Payment – Rechtsfragen rund um Zahlungsdienste
Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner beraten Banken und andere Unternehmen zu allen Fragen rund um Payment und Zahlungsdienste.
Unsere Mandanten: Banken, Zahlungsinstitute/FinTechs
Wir beraten Banken/Sparkassen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Emittenten und FinTechs rechtlich rund um die von diesen erbrachten Zahlungsdienste. Zusätzlich prüfen wir für andere Unternehmen, ob deren Geschäftsmodell erlaubnispflichtige Zahlungsdienste wie zum Beispiel Finanztransfergeschäft umfasst. E-Commerce-Anbietern bieten wir Rechtsrat zu deren Zahlungslösungen.
Rechtsberatung zu Payment-Themen
Die Rechtsanwaltskanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner verfügt über langjährige Expertise im Bankaufsichtsrecht und berät zu allen aufsichtsrechtlichen Fragen rund um Payment/Zahlungsdienste.
Wir klären für Sie, ob Ihr Geschäftsmodell zum Beispiel Zahlungsdienste wie die Ausgabe von Kreditkarten oder Debitkarten, Zahlungskartengeschäft, Akquisitionsgeschäft, Finanztransfergeschäft, Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste oder das E-Geld-Geschäft umfasst.
Benötigt Ihr Unternehmen eine Erlaubnis bzw. Registrierung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), begleiten wir Ihr Unternehmen gerne bei dem aufwändigen Erlaubnis-/Registrierungsverfahren oder beraten zu einzelnen diesbezüglichen Rechtsfragen.
Des Weiteren sind sämtliche Themen rund um Identifizierung/KYC nach dem GwG und der AO und die Authentifizierung nach dem ZAG Gegenstand unserer laufenden Rechtsberatung. Gleichfalls sind wir vertraut mit den Themen Schnittstellenzugang für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste sowie den Pflichten von Systemunternehmen nach dem ZAG.
Schließlich entwerfen wir regelmäßig AGB und weitere erforderliche Dokumente wie Widerrufsbelehrungen und Datenschutzinformationen für Zahlungsdienste.
Kooperation mit White Label-Banken
Ist ein Unternehmen (noch) nicht dazu bereit, eine eigene Lizenz als Zahlungsinstitut zu erwerben, bietet sich eine Kooperation mit einer White Label-Bank an. Wir sind mit solchen Kooperationsmodellen und den zugehörigen Auslagerungsfragen bestens vertraut und stehen bei den Vertragsverhandlungen als kompetenter Berater mit langjähriger Erfahrung zur Seite.