Neues zur Videoidentifizierung – Ersetzung von BaFin-Rundschreiben 04/2016 ab 2017

Am 19.10.2016 hat die BaFin eine aktualisierte Information zur Übergangsfrist für das neue Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.

Danach soll das bis zum Jahresende 2016 ausgesetzte BaFin-Rundschreiben 4/2016 zum Jahresbeginn 2017 durch ein Anschlussrundschreiben ersetzt werden. Letzteres soll eine angemessene Übergangsfrist “bis ins zweite Quartal 2017” vorsehen. Bis zum In-Kraft-Setzen dieses neuen Standards bleibt laut BaFin das Rundschreiben 04/2016 ausgesetzt und das BaFin-Rundschreiben 1/2014 gilt insoweit fort (zu den Folgen siehe LSP-Blog vom 20.07.2016). Dadurch soll vermieden werden, dass innerhalb kurzer Zeit zwei Mal eine Anpassung an einen neuen Standard erfolgen muss.

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