Finanzierungen

Unsere Anwältinnen und Anwälte sind seit vielen Jahren für Banken und Finanzdienstleister sowie für Investoren und Unternehmen bei Finanzierungstransaktionen aller Art tätig.

Finanzierungen

Unsere Anwältinnen und Anwälte sind seit vielen Jahren für Banken und Finanzdienstleister sowie für Investoren und Unternehmen bei Finanzierungstransaktionen aller Art tätig.

Wir beraten sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer bei Akquisitionsfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Projektfinanzierungen und allen Arten von allgemeinen Unternehmensfinanzierungen (einschließlich syndizierte Kredite und Club Deals).

Die Beratung zu weiteren Corporate-Finance-Themen (Schuldscheine, privatplatzierte und gelistete Anleihen, Cash Pooling, Factoring-Modelle, Swaps und Deivate), zu Fonds-Finanzierungen sowie zu Venture Loans und Capital Call Lines gehört ebenfalls zu unserem Tagesgeschäft.

Sustainable Finance bzw. ESG-Themen sind aus der modernen Finanzierungspraxis nicht mehr wegzudenken. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über profunde Marktkenntnis und sind mit den neuesten Entwicklungen auf dem Feld der nachhaltigen Finanzierung - auch was die aufsichtsrechtlichen Implikationen angeht - bestens vertraut.

Zur Finanzierungsberatung gehört auch die Beratung in Krisensituationen (Restrukturierung, Workout, Insolvenz). Wir verfügen hier über langjährige Erfahrung auf Kreditgeber- wie auf Kreditnehmerseite und unterstützen unsere Mandanten auch in Verfahren nach dem Schuldverschreibungsgesetz, dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sowie der Insolvenzordnung (Regelinsolvenz, Schutzschirm- und Insolvenzplanverfahren). Darüber hinaus verfügen wir über umfassendes Know-how in der Sicherheitenverwertung.

Bei internationalen Finanzierungen arbeiten wir mit exzellenten und bewährten ausländischen Partnerkanzleien zusammen. Gerne stehen wir zudem für die Erteilung von Legal Opinions und Capacity Opinions zum deutschen Recht zur Verfügung.

Restrukturierung und Insolvenz

Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner beraten Unternehmen rechtlich zu Restrukturierung, Insolvenz und Work-Out.

Restrukturierung und Insolvenz

Wir haben langjährige Erfahrung bei der Restrukturierungsberatung für Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Zudem bieten wir Unternehmen Rechtsberatung zu Insolvenzverfahren.

Wir beraten Unternehmer auch in der Krise. Dazu gehört die Beratung zu

  • Insolvenzantragspflichten,
  • Vorbereitung von Insolvenzanträgen,
  • Vorbereitung und Durchführung der Restrukturierungen, sowohl im Rahmen einer Regelinsolvenz als auch bei Schutzschirm- und Insolvenzplanverfahren sowie nach dem StaRUG.

Auf der Gläubigerseite beraten wir bei Sicherheitenverwertungen und Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, auch im internationalen Kontext. Ein Schwerpunkt sind hier Krisen im Finanzsektor, einschließlich Fragen des Aufsichtsrechts und der Einlagensicherung.

Bankaufsichtsrecht | Regulatory

Wir beraten Banken und Finanzdienstleister, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie FinTech-s zu allen Fragen der Regulierung von Finanzdienstleistungen.

Bankaufsichtsrecht | Regulatory

Wir beraten Banken und Finanzdienstleister, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie FinTech-s zu allen Fragen der Regulierung von Finanzdienstleistungen. Wir beraten zu sämtlichen aufsichtsrechtlichen Fragen des Bank-, Zahlungsdienste-, Kapitalmarkt- und Investmentrechts. Schwerpunkte sind hierbei:

  • Sämtliche Fragen der Digitalisierung des Bankgeschäfts unter aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Gesichtspunkten
  • Erlaubnispflichten für Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen nach dem KWG und dem WpIG, für Zahlungsdienste nach dem ZAG, für Finanzanlagenvermittlung nach der GewO und der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (European Crowdfunding Service Provider Regulation - ECSPR) sowie für Dienstleistungen nach dem KAGB und der EuVECA-Verordnung
  • Passporting im Cross-Border-Geschäft
  • Geldwäscherecht, insbesondere KYC/KYB-Themen nach GwG und AO
  • Payment-Themen
  • Strukturierung von Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten
  • Prospektrechtliche Beratung sowie Erstellung von Prospekten und sonstigen Pflicht- und Vertriebsunterlagen (z.B. Vermögensanlagen-Informationsblatt/VIB oder Wertpapier-Informationsblatt) für Wertpapieremissionen und Vermögensanlagenemissionen sowie für Investmentprodukte
  • Rechtsberatung zu und Aufbau von Compliance-Programmen (z.B. wertpapierrechtliche und geldwäscherechtliche Compliance, Marktmissbrauchs-Compliance, Insider-Compliance, kartellrechtliche Compliance von Banken und Finanzdienstleistern), Durchführung von Compliance-Untersuchungen
  • Strukturierung von ESG-Compliance-Programmen insbesondere im Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft und Investmentgeschäft
  • Beratung zu/Unterstützung bei Gründung, Erwerb und Veräußerung von Banken, Finanzdienstleistern, Zahlungsdienstleistern, Fonds und Verwaltungsgesellschaften sowie von Zweigniederlassungen im In- und Ausland
  • regulatorische Due Diligence und Inhaberkontrollverfahren
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden (BaFin, Bundesbank)
  • datenschutzrechtliche Compliance (DSGVO, BDSG)

FinTech

FinTechs - wir beraten Unternehmen, die technologiebasierte Finanzdienstleistungen der Zukunft entwickeln.

FinTech

Wir beraten zahlreiche Unternehmen, die technologiebasierte Finanzdienstleistungen der Zukunft entwickeln und anbieten (FinTech-s). Dabei bieten wir FinTechs eine umfassende rechtliche Beratung zu vielfältigen Themen wie bankaufsichtsrechtliche Lizenzen, Finanzierungen, Kooperationen mit White Label-Banken und Compliance (z.B. GwG, DSGVO). Wir unterstützen bei der Gestaltung von AGB sowie sonstigen Dokumenten im B2B- oder B2C-Bereich.

Unsere rechtliche Beratung erstreckt sich auf Konzeption, Aufbau und Durchführung neuer Geschäftsmodelle in sämtlichen Produkt- und Vertriebskanälen sowie auf Auslagerung, White-Label-Modelle und Cross-Border-Modelle. Dies gilt insbesondere für Payment-Lösungen, Issuing und Vertrieb von Krypto-Assets, Token Sales sowie Blockchain-basierte Geschäftsmodelle. Des Weiteren begleiten wir Unternehmen bei Erlaubnis- und Registrierungsverfahren nach Kreditwesengesetz, Wertpapierinstitutsgesetz, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch sowie einschlägigen europarechtlichen Vorschriften der European Crowdfunding Service Provider Regulation (ECSP) oder der Markets in Crypto-assets Regulation (MiCAR).

Ebenso beraten wir Banken, Versicherungsunternehmen und Industrieunternehmen bei der Kooperation mit FinTech-s. Aufgrund unserer ausgeprägten Kenntnis beider Sphären agieren wir häufig auch auf Investorenseite (VC-, PE-, und strategische Investoren) bei der regulatorisch sauberen Beteiligung an FinTechs. Wir sind erfahrene und pragmatische Berater bei der Durchführung regulatorischer Due Diligence.

Payment

Wir beraten Banken, Finanzdienstleister sowie FinTechs zu allen Rechtsfragen rund um Payment und innovative Zahlungsdienste.

Payment – Rechtsfragen rund um Zahlungsdienste

Die Rechtsanwälte der Kanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner beraten Banken und andere Unternehmen zu allen Fragen rund um Payment und Zahlungsdienste.

Unsere Mandanten: Banken, Zahlungsinstitute/FinTechs

Wir beraten Banken/Sparkassen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Emittenten und FinTechs rechtlich rund um die von diesen erbrachten Zahlungsdienste. Zusätzlich prüfen wir für andere Unternehmen, ob deren Geschäftsmodell erlaubnispflichtige Zahlungsdienste wie zum Beispiel Finanztransfergeschäft umfasst. E-Commerce-Anbietern bieten wir Rechtsrat zu deren Zahlungslösungen.

Rechtsberatung zu Payment-Themen

Die Rechtsanwaltskanzlei LSP Lindemann Schwennicke & Partner verfügt über langjährige Expertise im Bankaufsichtsrecht und berät zu allen aufsichtsrechtlichen Fragen rund um Payment/Zahlungsdienste. Wir klären für Sie, ob Ihr Geschäftsmodell zum Beispiel Zahlungsdienste wie die Ausgabe von Kreditkarten oder Debitkarten, Zahlungskartengeschäft, Akquisitionsgeschäft, Finanztransfergeschäft, Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste oder das E-Geld-Geschäft umfasst.
Benötigt Ihr Unternehmen eine Erlaubnis bzw. Registrierung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), begleiten wir Ihr Unternehmen gerne bei dem aufwändigen Erlaubnis-/Registrierungsverfahren oder beraten zu einzelnen diesbezüglichen Rechtsfragen.

Des Weiteren sind sämtliche Themen rund um Identifizierung/KYC nach dem GwG und der AO und die Authentifizierung nach dem ZAG Gegenstand unserer laufenden Rechtsberatung. Gleichfalls sind wir vertraut mit den Themen Schnittstellenzugang für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste sowie den Pflichten von Systemunternehmen nach dem ZAG.

Schließlich entwerfen wir regelmäßig AGB und weitere erforderliche Dokumente wie Widerrufsbelehrungen und Datenschutzinformationen für Zahlungsdienste.

Kooperation mit White Label-Banken

Ist ein Unternehmen (noch) nicht dazu bereit, eine eigene Lizenz als Zahlungsinstitut zu erwerben, bietet sich eine Kooperation mit einer White Label-Bank an. Wir sind mit solchen Kooperationsmodellen und den zugehörigen Auslagerungsfragen bestens vertraut und stehen bei den Vertragsverhandlungen als kompetenter Berater mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Versicherungsrecht

Wir beraten Versicherer, Banken und Finanzdienstleister, InsurTechs und Versicherungsnehmer bei allen Fragen des Versicherungs- und Versicherungsaufsichtsrechts.

Versicherungsrecht

Wir beraten Versicherer, Banken und Finanzdienstleister, InsurTechs und Versicherungsnehmer bei allen Fragen des Versicherungs- und Versicherungsaufsichtsrechts.

Die Strukturierung von Versicherungsprodukten und die Beratung bei innovativen Vertriebsmodellen online wie offline erfordert vielseitige Kenntnisse und Erfahrung im Versicherungsvertragsrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Verbraucherschutzrecht einschließlich Datenschutzrecht. Wir können hier auf eine langjährige Expertise zurückgreifen. Wir kennen die Besonderheiten des kombinierten Versicherungsvertriebs durch Banken und Versicherungen (z.B. Restschuldversicherungen, Kreditkartenversicherungen etc.).

Wir verhandeln Gruppenversicherungsverträge zum Einsatz im Bankgeschäft und beraten bei der Strukturierung von Online-Plattformen für den Versicherungsvertrieb.

Wir beraten Versicherer ebenso wie Unternehmen (z.B. bei D&O / W&I Versicherungen) bei der rechtlichen Aufarbeitung komplexer Schadensfälle und der Regulierung, sei es außergerichtlich oder vor Gericht bzw. Schiedsgericht.

Litigation / Arbitration

Wir setzen die Interessen unserer Mandanten vor Gerichten und Schiedsgerichten durch. In Schiedsverfahren werden wir auch als Schiedsrichter bestellt.

Litigation / Arbitration

Wir setzen die Interessen unserer Mandanten vor Gerichten und Schiedsgerichten durch. In Schiedsverfahren werden wir auch als Schiedsrichter bestellt.

Wir vertreten Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister und andere Unternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. Seit vielen Jahren liegt ein Schwerpunkt unserer Prozessführungspraxis in der Vertretung von Banken und Finanzdienstleistern bei der Abwehr von Haftungs- und Auskunftsansprüchen sowie in der Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und Logistik, um unsere Mandanten auch in sogenannten Massenverfahren erfolgreich zu vertreten.

In nationalen und internationalen Schiedsverfahren sind wir sowohl Parteivertreter als auch Schiedsrichter. Wir sind in verschiedenen Arbitration-Netzwerken aktiv und mit den aktuellen Entwicklungen in der deutschen und internationalen Schiedspraxis vertraut.

Notare

Drei Notare stehen für notarielle Leistungen zur Verfügung.

Notare

Bei LSP stehen die drei Berliner Notare Dr. Thomas Lindemann, Dr. Daniel Radig und Dr. Konrad Rusch für alle notariellen Leistungen zur Verfügung.

Notarielle Leistungen

Unsere Notare bieten alle notariellen Leistungen. Hierzu gehören zum Beispiel Beglaubigungen oder der Entwurf und die Beurkundung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen. Dasselbe gilt für Kaufverträge über Grundstücke bzw. Wohnungen.

Besondere Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit der Notare Dr. Thomas Lindemann, Dr. Daniel Radig und Dr. Konrad Rusch liegen im Gesellschaftsrecht und im Immobilienrecht. So beurkunden die Notare regelmäßig komplexe Immobilien-Transaktionen und beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte mit gesellschaftsrechtlichem Bezug. Dies umfasst zum Beispiel Gesellschaftsgründungen, den Verkauf von Geschäftsanteilen und Kapitalerhöhungen. Auch das internationale Venture Capital-Geschäft zählt hierzu. Dasselbe gilt für die Beurkundung der Gründung von Unternehmen/Startups in allen Rechtsformen (zum Beispiel UG (haftungsbeschränkt), GmbH, GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaft).

Beurkundung auf Englisch, Italienisch und Französisch

Berlin ist eine internationale Stadt. Deshalb beurkunden unsere Notare bei Bedarf auch in englischer Sprache, zudem auf Italienisch und Französisch.