Das Verbot des Gebührenmodells Payment for Order Flow („PFOF“) durch die EU und die Aufsichtsmitteilung der BaFin zum Umgang mit dem PFOF-Verbot

Ab dem 28. März 2024 gilt ein EU-weites Verbot für das Gebührenmodell Payment for Order Flow (PFOF). In Deutschland wird eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2026 geschaffen. Trotz dieser nationalen Übergangsregelung bringt das PFOF-Verbot zahlreiche rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Die Geschäftsmodelle zahlreicher Online- und Neo-Broker werden nun anzupassen sein.

BGH erklärt EuGH-Rechtsprechung zur „Kaskadenverweisung“ für nicht anwendbar auf Immobilienkredite (XI ZR 581/18, XI ZR 299/19) und auf Verbraucherkredite mit Musterwiderrufsbelehrung (XI ZR 198/19)

Als vermeintlicher neuer “Widerrufsjoker” wurde ein neues EuGH-Urteil zur Unzulässigkeit von “Kaskadenverweisungen” in Widerrufsbelehrungen gehandelt. Doch der BGH, der insoweit schon 2016 eine andere Auffassung vertrat, reagierte schnell und erklärte in drei Beschlüssen, wann und weshalb die EuGH-Rechtsprechung in Deutschland keine Rolle spielt. Wir zeigen auf, um welche Fälle es geht.

BGH verschärft Transparenzanforderungen für Nachrangklauseln

Der BGH hat in aktuellen Urteilen verschiedener Zivilsenate die Transparenzanforderungen für die Wirksamkeit von sog. qualifizierten Nachrangklauseln in Darlehen, einschließlich in als Darlehen ausgestalteten Vermögensanlagen, näher definiert. Sechs mal neun lautet die Rechnung, wenn man sich Nachrangklauseln mit qualifiziertem Rangrücktritt des Gläubigers in Standardverträgen rechnerisch nähern will.

Effektiver Jahreszins von Online-Verbraucherkrediten muss Kosten für Bonitätszertifikat enthalten (Kammergericht, 5 U 128/18)

Das Kammergericht, Berlin, hat den Betreiber einer Internetplattform für die Vermittlung von Verbraucherkrediten zur Unterlassung falscher Angaben zum effektiven Jahreszins verurteilt. Denn diese verschwiegen unzulässiger Weise die Kosten eines von der Plattform vergebenen „Bonitätszertifikats“.

Neue Vorgaben für das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) im VermAnlG

Seit dem 21.08.2017 gelten gemäß § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) neue Vorgaben für Anbieter von Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG, unabhängig davon ob diese darüber hinaus zur Erstellung eines Verkaufsprospektes verpflichtet sind oder eine Ausnahme für Schwarmfinanzierungskonstellationen nach §§ 2a, 2b VermAnlG in Anspruch nehmen können.

Umsetzung der Vermittlerrichtlinie (IDD) zum Versicherungsvertrieb im Internet

Bis zum 28.02.2018 ist die Versicherungsvermittlerrichtlinie (EU) 2016/97 (Insurance Distribution Directive - IDD) in Deutschland umzusetzen. Die Bundesregierung hat am 22.03.2017 einen Gesetzesentwurf zur IDD-Umsetzung in das parlamentarische Verfahren eingebracht (BT-Drucks. 18/11627). Der Bundesrat hat hierzu bereits Stellung genommen (BT-Drucks. 18/11627, Anlage 3) und die Bundesregierung eine Gegenäußerung veröffentlicht (BT-Drucks. 18/11627, Anlage 4)..