Die Zeit der Interbank Offered Rates (IBORs), bislang zentrale Referenzzinssätze in den globalen Finanzmärkten, neigt sich dem Ende zu. Sie werden ab 2022 weitgehend durch Risk Free Rates (RFRs) ersetzt. Wir schildern diese Entwicklung und ihre Auswirkungen auf Finanzierungspraxis und -dokumentation.
Der Vertrieb von sog. non-fungible-token (NFT) erfährt ein breites Medien-Echo auch über die Krypto-Community hinaus. Wir bieten einen Überblick über den aufsichtsrechtlichen Rahmen für NFT in Deutschland.
Am 26. Juni tritt das neue Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) in Kraft. Für alle MiFID-regulierten Institute in Deutschland gelten neue aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen. Wir bieten einen kurzen Überblick.
Der finale Entwurf der ECSP-Verordnung ist veröffentlicht und steht kurz vor der Verabschiedung. Wir analysieren den Anwendungsbereich und bieten einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte.
Zukünftiger Aufsichtsschwerpunkt? EBA veröffentlicht Final Report zu Big Data und Advanced Analytics
Die EBA äußert sich in einem Report zu Big Data und Advanced Analytics im Finanzsektor. Mittelfristig ist mit Leitlinien und einer strengeren Durchsetzung von Vorgaben zu rechnen. Wir stellen bereits heute bestehende Rahmenbedingungen für solche Technologien vor.
Ab 1. August 2020 gilt die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die Verhaltens-, Organisations- und Prüfungspflichten für Finanzanlagenvermittler regelt. Wir bieten eine Übersicht über die wesentliche Neuregulierung der Compliance-Pflichten von Crowdinvesting-Plattformen.
Am 8.3.2018 hat die Europäische Kommission einen Entwurf einer europäischen Crowdfunding-Regulierung vorgelegt. Mit dem Entwurf einer Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (ECSP-VO-E) wird vor allem die Verbesserung der Integration der einzelnen Crowdfinanzierungsmärkte in Europa und leichterer Zugang für KMU und Start-ups zu Kapital bezweckt. Immobilienfinanzierungen werden im Entwurf nicht ausdrücklich genannt, aber auch nicht ausgeschlossen. Für Plattformen soll durch die Verordnung vor allem die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtert werden, so dass sie leichter Größenvorteile heben können. Aber nicht nur Kapitalsuchende und Plattformen, sondern auch Anleger sollen profitieren: Nach Auffassung der Kommission gilt dies insbesondere aufgrund des größeren Wettbewerbs zwischen den Plattformen und aufgrund verbesserter Möglichkeiten zur Risikostreuung.
Am 20. Juli 2017 ist die neue Europäische Prospektverordnung in Kraft getreten (Verordnung 2017/1129/EU vom 14. Juni 2017). Einige (wenige) Teile der Prospektverordnung gelten bereits seit ihrem Inkrafttreten, einige Teile gelten ab dem 21. Juli 2018, der ganz überwiegende Teil der Vorschriften ist ab dem 21. Juli 2019 anzuwenden. Emittenten und ihre Berater sollten sich bereits jetzt mit dem neuen Prospektregime und den damit einhergehenden Änderungen vertraut machen.
Seit dem 21.08.2017 gelten gemäß § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) neue Vorgaben für Anbieter von Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG, unabhängig davon ob diese darüber hinaus zur Erstellung eines Verkaufsprospektes verpflichtet sind oder eine Ausnahme für Schwarmfinanzierungskonstellationen nach §§ 2a, 2b VermAnlG in Anspruch nehmen können.
Neben großen Konzernen nutzen vermehrt auch mittelständische Unternehmen Anleihen zur Finanzierung ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit oder einzelner Projekte. Dabei werden die Anleihen ganz überwiegend in Form von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) begeben und, insbesondere bei kleineren Emissionen, häufig ohne Prospekt angeboten.